Der Pegasus-Einsatz beim BND – und keine Auskunft für die Presse
Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verpflichtet, einem Journalisten Auskünfte über den Erwerb und Einsatz der Software „Pegasus“ zu erteilen.
In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte ein Journalist geklagt, der u.a. das Rechercheteam für …
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