Die Halloween-Dekoration in der historischen Zechensiedlung
Ein klassischer Fall aus der Rubrik „Womit sich ein Gericht alles befassen muss“, diesmal vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Die Dekoration von Vorgärten und Häuserfassaden in der Teutoburgia-Siedlung in Herne für Halloween am 31. Oktober 2025 muss nicht beseitigt werden, wie dies …
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