Der Streit um das Bundestagsbüro des Ex-Kanzlers
Die Klärung des Anspruchs eines ehemaligen Bundeskanzlers auf Zurverfügungstellung eines Büros im Deutschen Bundestag obliegt nach Ansicht des Bundesverwaltungerichts nicht den Verwaltungsgerichten. Zuständig hierfür ist ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist nicht eröffnet, wenn ein ehemaliger Bundeskanzler …
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