Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf – für "Likes" zu rechtsextremen Internetbeiträgen
Ein Polizeibeamter auf Widerruf kann wegen „Likes“ zu Internetbeiträgen der „Neuen Rechten“ entlassen werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung
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