Das an Diabetes erkrankte Grundschulkind – und die Schulbegleitung
Für die Schulbegleitung eines an Diabetes erkrankten Grundschulkindes muss die Krankenkasse – als Krankenpflege während des Schulbesuchs – aufkommen.
In dem hier vom Sozialgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall leidet der antragstellende 8-jährige Schüler an insulinpflichtigem Diabetes mellitus Typ I …
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