Kein weiterer passiver Schallschutz für ein neues Einfamilienhaus am Flughafen
Für Neubauten besteht kein Anspruch des privaten Grundstückseigentümers auf Aufstockung der Kostenübernahme durch den Flughafen für einen weiteren passiven Schallschutz.
In dem hier vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall haben die klagenden Grundstückseigentümer in den Jahren 2018/2019 ein Einfamilienhaus errichtet, in …
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