Schallschutz für Bestandsgebäude- in der Lärmschutzzone eines Flughafens
Die Vorschriften der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung zur Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an Bestandsgebäuden sind für das Bundesverwaltungsgericht nicht zu beanstanden. In
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