Post-Covid – als Schwerbehinderung
Ein Post-Covid-Syndrom kann behindertenrechtliche einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 rechtfertigen.
In dem aktuell vom Sozialgericht Speyer entschiedenen Fall bezieht der 1969 geborene Kläger derzeit eine befristete Erwerbsminderungsrente. Er infizierte sich im März 2021 mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Obwohl …
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