Die Telekom-Spitzelaffäre
Der Bundesgerichtshof hat heute die Verurteilung in der „Telekom-Spitzelaffäre“ bestätigt.
Das Landgericht Bonn hatte den Angeklagten wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses in sieben Fällen, Untreue in drei Fällen und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt .…
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