Ratten im Wohnmobil
Ein Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt bei einem Wohnmobil mit Ungezieferbefall dann vor, wenn das Ungeziefer die Substanz der Sache angreift oder die Gefahr des vollständigen Verlusts der Gebrauchsfähigkeit besteht.
So das Landgericht Freiburg in …
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