Bundestagswahlrecht 2020
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Art. 1 Nr. 3 bis 5 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 (BWahlGÄndG) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die abstrakte Normenkontrolle von 216 Mitgliedern des 19. Deutschen Bundestages der Fraktionen …
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