Fremdenverkehrsbeiträge in Bernkastel-Kues
Die Erhebung von Beiträgen zur Deckung der Kosten für die Fremdenverkehrswerbung in Bernkastel-Kues (einschließlich der Weinwerbung) ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Trier rechtlich nicht zu beanstanden.
Der Entscheidung lag die Klage einer in Bernkastel-Kues ansässigen Weinkellerei zugrunde, die sich bereits …
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