Die Selbstentzündung des nebenan geparkten Autos
Das Haftungsmerkmal „bei dem Betrieb” ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechend dem umfassenden Schutzzweck der Vorschrift weit auszulegen. Ist es an einem in einer privaten Tiefgagrage abgestellten Kfz zu einer Selbstentzündung durch einen technischen Defekt und infolgedessen zu einem …
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