Eine Corona-Infektion ist auch beim BND kein Dienstunfall
Die Anerkennung eines Dienstunfalls setzt voraus, dass sich Ort und Zeitpunkt des Unfallereignisses bestimmen und der Dienstausübung zuordnen lassen; dies gilt auch für eine Corona-Infektion.
In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall steht der klagende Regierungsamtsrat (Besoldungsgruppe A …
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