AfD ist ein Prüffall – aber der Verfassungsschutz darf das nicht sagen…
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einer Entscheidung des einstweiigen Rechtsschutzes dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die Partei Alternative für Deutschland – AfD als „Prüffall“ zu bezeichnen.
Auf einer Pressekonferenz vom 15. Januar 2019 in Berlin teilte der Präsident des Bundesamtes …
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