Gesundheitsschäden durch Medikament
Die Rechtsnachfolgerin der Herstellerfirma des Medikamentes Duogynon haftet nicht für Gesundheitsschäden, die durch dieses Medikament verursacht worden sind.
Eine dementsprechende Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld und Feststellung einer weitergehenden Haftung ist wegen Verjährung vom Landgericht Berlin in dem hier vorliegenden …
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