Das falsch behandelte Dressurpferd
Nach einer nicht notwendigen Operation eines in der Folge lahmenden Dressurhengstes schuldet der behandelnde Tierarzt den Eigentümern des Pferdes 60.000 Euro Schadensersatz. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 21.02.2014 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bochum …
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