Zeugen Jehovas und die Haftung für den örtlichen Königreichssaal
Die kirchengesetzlichen Regelungen von „Jehovas Zeugen in Deutschland KdöR“ über die Eingliederung der örtlichen Vereine in die öffentlich-rechtliche Körperschaft sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unwirksam.
In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verletzte sich im Oktober 2003 die Versicherungsnehmerin der …
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