Konkurrentenstreit an der Polizeiwache Wermelskirchen
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat die vom Verwaltungsgericht Köln erlassene einstweilige Anordnung bestätigt, wonach das Land Nordrhein-Westfalen die Stelle des Leiters der Polizeiwache Wermelskirchen vorerst nicht mit dem im Stellenbesetzungsverfahren ausgewählten Bewerber besetzen darf.
Die Besetzung …
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