Kein Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen
Das Land Berlin kann sich nicht auf das Kopftuchverbot in § 2 des Berliner Neutralitätsgesetzes berufen.
Die klagende Stellenbewerberin ist Diplom-Informatikerin; sie bezeichnet sich als gläubige Muslima und trägt als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugung ein Kopftuch. Die Bewerberin bewarb sich beim …
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