Keine einstweilige Anordnung gegen den Berliner Mietendeckel
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der sich gegen das Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) am 22. November 2020 richtete, abgelehnt.
Nach …
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