Techno-Konzerte sind nicht zum Tanzen…
Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus „Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler“ steuersatzermäßigt, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines „Durchschnittsbesuchers“ den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall boten sowohl regional tätige …
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