Die Pflicht zum Austritt aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V.
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln ist nicht verpflichtet, ihre Mitgliedschaft im Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK e.V.) noch im laufenden Jahr 2020 zu kündigen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen entsprechenden Eilantrag eines Mitglieds der IHK Köln abgelehnt.
Die …
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