Dauerhaftes Anbinden von Hunden
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Aachen verbietet das Tierschutzgesetz die dauerhafte Anbindung von Hunden im Freien ohne besondere Schutzvorrichtungen.
So darf ein Hundehalter seine Hunde nicht in der sog. „Punktanbindung“ im Freien halten. Auch darf die zuständige Behörde dem Hundehalter aufgeben, …
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