Sachkostenerstattung für Kindertagespflegepersonen – und der Beurteilungsspielraum der Verwaltung
Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht bei der Festlegung des Erstattungsbetrages für den Sachaufwand, der Kindertagespflegepersonen bei ihrer Tätigkeit entsteht, kein -gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer- Beurteilungsspielraum zu.
Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage zweier Kindertagespflegepersonen aus …
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