Unerwünschte Straßenbäume
Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Klage von Straßenanliegern der Goethestraße in Seelze auf Beseitigung von sechs Straßenbäumen nach Ortsbesichtigung abgewiesen. Die Kläger begehrten die Entfernung – hilfsweise das Zurückschneiden auf 5 m Höhe – von jeweils drei Linden, die entlang …
Weiterlesen…




