Aufnahmen mit dem Handy
Wird ein Personalgespräch heimlich mit dem Handy aufgenommen, kann das zu einer fristlosen Kündigung führen.
So hat das Hessische Landesarbeitsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Arbeitnehmers entschieden und die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Bereits einige Monate vor dem Personalgespräch hatte der …
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