Lotterievermittlung per Callcenter – oder: der Widerruf der Erlaubnis zur deutschlandweiten Lotterievermittlung
Der Widerruf einer einem privaten Unternehmen erteilten Erlaubnis zur gewerblichen Vermittlung von Lotterien in allen Bundesländern ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu beanstanden.
Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss …
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