Klassenfahrt – und der Sturz vom Bett
Verletzt sich eine Schülerin auf der Klassenfahrt durch einen Sturz vom Bett, muss die Unfallkasse hierfür keine Entschädigung leisten.
Schüler sind nicht nur während des Unterrichts, sondern auch während einer Klassenfahrt gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist allerdings auf den organisatorischen …
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