Werbung für Schwangerschaftsabbruch
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im Fall einer Gießener Ärztin das Berufungsurteil des Landgerichts Gießen wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Gießen zurückverwiesen.
Dies geschah geschah jedoch nicht, weil das OLG …
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