Im Knast: Ein Nichtraucher unter Rauchern
Ein Gefangener und Nichtraucher darf nur in einer Gemeinschaftszelle mit anderen Nichtrauchern untergebracht werden. Soll ein Nichtraucher in eine Raucherzelle gelegt werden, ist zuvor eine ausdrückliche Einverständniserklärung des Nichtrauchers einzuholen.
So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall …
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