Keine Corona-Sonderzahlung für Betriebsrentner
Für Betriebsrentner besteht kein Anspruch auf eine Corona-Sonderzahlung.
In dem hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall war der klagende Arbeitnehmer vom 10.04.1990 bis zum 30.06.2016 als Tarifbeschäftigter bei der beklagten Ärztekammer Nordrhein beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand zuletzt der TV-L …
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