Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach Freispruch – und die Außervollzugsetzung des Haftbefehls
Das Bundesverfassungsgericht hat seine einstweilige Anordnung vom 14. Juli 2022, wiederholt durch Beschluss vom 20. Dezember 2022, mit der Maßgabe, dass der gegen den Beschwerdeführer erlassene Haftbefehl bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ohne …
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