Corona-Lockdown – und der Freizeitsport
Die Schließung von Einrichtungen des Freizeitsports mit zugelassener Ausnahme durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 war nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig, die weitergehende Schließung von Fitnessstudios dagegen rechtswidrig.
Die durch eine Ausnahme abgemilderte Schließung von Einrichtungen des Freizeit- …
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