Verfahren auf dem Weg zur Arbeit
Arbeitnehmer fallen nicht mehr unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie sich auf einem Betriebsweg – abgelenkt durch eine Unterhaltung – auf einen Weg begeben, der in entgegengesetzter Richtung zum Betriebsziel liegt.
Dies entschied jetzt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im …
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