Lärmschutz an der Riesling Weinstraße
Das Verwaltungsgericht Trier hat die auf Erhöhung und Erweiterung der im Bereich der Riesling Weinstraße/Brettenbach in Olewig vorhandenen Lärmschutzwand gerichtete Klage eines angrenzenden Grundstückseigentümers abgewiesen.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz greife, so das Verwaltungsgericht Trier, nur für die Fälle des Neubaus oder der …
Weiterlesen…




