Zu klein für den Polizeidienst?
Ein Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen muss nicht mindestens 168 cm groß sein. Die Festlegung einer Mindestkörpergröße von 168 cm für männliche Bewerber für den Polizeivollzugsdienst durch Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums ist rechtswidrig.
Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen …
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