Die Insolvenz des Mieters – und die gefälschte Vorvermieterbescheinigung
Die Vorlage einer gefälschten Vorvermieterbescheinigung durch einen (potentiellen) Mieter stellt eine erhebliche Verletzung vorvertraglicher Pflichten dar, die die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen kann. Hat in dem Insolvenzverfahren des Mieters der Insolvenzverwalter die „Freigabe“ des Mietverhältnisses erklärt, so ist die …
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