Pyrotechnik in der Schalke-Arena
Für begangene Straftaten im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Pyrotechnik beim Spiel des FC Schalke 04 gegen Eintracht Frankfurt am 24.11.2012 muss ein vorbestraftes Mitglied der „Hugos“ eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monate verbüßen, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung …
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