Sachgrundlose Befristung – bei der Wiedereinstellung nach acht Jahren
Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig. Dies gilt auch noch dann, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestanden hat, das …
Weiterlesen…




