Keine Weiternutzung des Stuttgarter Kopfbahnhofs?
Bahnanlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des Stuttgarter Tiefbahnhofs nicht für Dritte nutzbar bleiben.
Die DB Netz AG ist nicht verpflichtet, Dritten die oberirdischen Anlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs nach Inbetriebnahme des Stuttgarter Tiefbahnhofs zur Weiternutzung anzubieten.
Das entschied jetzt …
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