Gemeinnützigkeit für den IPSC-Schießsportverein
Ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsportes erfüllt die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit. Dies gilt – entgegen einer allgemeinen Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung – auch für die Förderung des IPSC-Schießens, d.h. bei einer dynamischen Schießsportdisziplin, bei …
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