Keine Kundenbegrenzung in Geschäften auf eine Person pro 40 m² in Berlin
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehreren Eilanträgen von Einzelhändlern teilweise stattgegeben, soweit sich diese gegen die Begrenzung der Kundenanzahl in Geschäften auf eine Person pro 40 qm Verkaufsfläche richteten.
Die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin (im Folgenden: Verordnung) schreibt in § …
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