Keine Corona-Testpflicht bei schulischen Abschlussprüfungen in NRW
Schülerinnen und Schüler dürfen in Nordrhein-Westfalen auch ohne vorherigen (negativen) Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 an schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen teilnehmen.
Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster durch einstweilige Anordnung aufgegeben, …
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