Vier Finger weg – Arbeitsplatz weg
Eine Kündigung bedarf nicht der sozialen Rechtfertigung, wenn die sechsmonatige Wartezeit für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes noch nicht abgelaufen ist.
So das Arbeitsgericht Solingen in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, der sich gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses gewehrt hat. …
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