Die Bestechlichkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Redakteurs
Zwar genügt nicht jede Tätigkeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk für die Einordnung als Amtsträger. Aber: Auch der Unterhaltungsbereich gehört zum Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, so dass ein Redaktionsleiter für Fernsehspiel, Spielfilm und Theater, der an der Programmgestaltung entscheidend beteiligt ist, als …
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