Der hartnäckige Schimmerbefall
Tritt nach einer Mangelbeseitigung erneut der gleiche Mangel auf, muss der Mieter diesen wiederum seinem Vermieter anzeigen, ansonsten verliert er sein Recht auf Schadenersatz.
Im Juli 2010 bildete sich in der Wohnung eines Münchner Ehepaares Schimmel in allen Räumen mit …
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