Jährliches Basteln am Steuerrecht und der Vertrauensschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung zur Rückwirkung von Steuergesetzen weiterentwickelt. Rückwirkende Änderungen des Steuerrechts für einen noch laufenden Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum sind als Fälle unechter Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig. Sie stehen den Fällen echter Rückwirkung allerdings nahe und unterliegen daher …
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