Festsetzung der Geschossflächenzahl – im Berliner Baunutzungsplan von Moabit
Die Festsetzung der zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) im Baunutzungsplan 1958/1960 in einem Gebiet von Moabit, das unter anderem Teile des Beussel-, Arminius- und des Stephankiezes sowie der Zillesiedlung umfasst, ist, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden hat, funktionslos geworden.
In dem …
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