Germanwings-Absturz 2015 – und kein Schmerzensgeld von der Lufthansa
Angehörige der Insassen des am 24.03.2015 abgestürzten Germanwings-Flugzeugs können jedenfalls von der Lufthansa kein Schmerzensgeld verlangen.
Am Vormittag des 24.03.2015 verursachte der Co-Pilot einer Germanwings-Maschine auf einem Flug von Barcelona nach Düsseldorf bewusst einen Absturz, indem er nach Erreichen der …
Weiterlesen…




