Die Hintergrundgespräche im Kanzleramt – und der Auskunftsanspruch der Presse
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage eines Redakteurs einer Berliner Tageszeitung, gegen das Bundeskanzleramt auf Erteilung von Auskünften zu den im Jahr 2016 vom Bundeskanzleramt bzw. der damaligen Bundeskanzlerin geführten Hintergrundgesprächen abgewiesen.
Das Bundeskanzleramt hatte es abgelehnt, die vom Kläger …
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