0900 „Pay per Call“ – oder: wenn das Kind nur spielen möchte
§ 45i Abs. 4 Satz 1 TKG findet auf die telefonisch veranlasste Ausführung eines Zahlungsdienstes keine Anwendung. Der Inhaber eines Telefonanschlusses haftet somit nicht für dessen Nutzung durch einen von ihm hierfür nicht autorisierten Dritten im Rahmen eines „Pay by …
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