Untreue im Bankhaus Wölbern

Das Landgericht Hamburg hatte im letzten Jahr einen Medizinprofessor, der im Jahr 2006 das Bankhaus Wölbern erworben hatte, wegen Untreue in 327 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt[1].

Nach den Feststellungen des Landgerichts entzog der Angeklagte 31 geschlossenen Immobilienfonds in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt rund 147 Millionen € zur zweckwidrigen Verwendung; etwa 50 Millionen € davon nutzte er für private Zwecke.

Der Bundesgerichtshofs hat nun die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. Januar 2016 – 5 StR 460/15

  1. LG Hamburg, Urteil vom 20.04.2015 – 630 KLs 1/14 (5650 Js 27/12) []